Niemand kann auf allen Gebieten ein Fachmann sein. Deshalb spezialisieren wir uns immer mehr und bleiben in unseren jeweiligen Bereichen auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft.
Bei schwierigen Fällen (z.B. bei besonderen anatomischen Gegeben-heiten) überweise ich meine Patienten an spezialisierte Kollegen.
In Absprache mit den beteiligten Kollegen wird der Behandlungsplan erstellt. Der Behandlungsverlauf wird unter meiner Verantwortung koordiniert.
Bisweilen reicht die zahnärztliche Kunst allein nicht aus, um einen umfassenden Behandlungserfolg zu erzielen. In diesen Fällen ziehe ich Spezialisten anderer Fachgebiete hinzu.
Für die Übermittlung von schriftlichen Befundberichten, Arzt-Über-weisungen oder/und Bilddateien auf elektronischem Wege benötigen wir eine von Ihnen unterschriebene Schweigepflichts-entbindungserklärung nach §203 StGB, §§9,10 Abs. 4 MBO und der Datenschutz-Grundverordnung (GS-GVO).
Auskünfte an Versicherungen und Kostenerstattungsträger werden aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht immer an Sie gesandt mit der Bitte um Weiterleitung an die entsprechenden Stellen.